Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Versand von SMS-Kurznachrichten
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bearbeitung von Informationen durch die emediagroup GmbH
(nachfolgend mit „emediagroup“ bezeichnet), die durch den Kunden an das emediagroup Message-Service-Center (EMSC)
der emediagroup übertragen werden, und anschließend von emediagroup an die Short-Message-Service
Center (SMSC) der vier bundesdeutschen GSM-Netze (D1, D2, E-Plus, O2) sowie der ausländischen GSMMobilfunknetze
der D2 Roaming Partner zur Weiterleitung als SMS an deren Mobilfunkteilnehmer (Empfänger)
übergeben werden.
§2 Leistungsumfang
Zur Übertragung der Nachrichten und Empfängernummern (SMS-Informationen) an das EMSC der emediagroup
steht dem Kunden das Internet-Portal www.sms-service.org zur Verfügung.
Nach Eingang der SMS-Informationen werden diese je nach Empfängernummer von der emediagroup an die
jeweiligen GSM-Netze zur Weiterleitung an die einzelnen Empfänger übergeben.
Die Übergabe der SMS-Informationen durch den Kunden erfolgt ausnahmslos über diese Übergabeschnittstelle zu den
Systemen der emediagroup.
Die vertragliche Leistung von emediagroup beginnt, sobald die SMS-Informationen über das Internetportal
angenommen worden sind und endet mit deren Übergabe an die jeweiligen SMSC der Mobilfunknetzbetreiber. Die
Weiterleitung der SMS innerhalb der GSM-Netze durch die jeweiligen Netzbetreiber ist nicht Gegenstand der Leistung
der emediagroup. Die vertragliche Leistung beschränkt sich auf die Bearbeitung von Nachrichten mit ausschließlich
privatem oder informativem Inhalt. Eine Bearbeitung von Nachrichten mit rechtserheblichem Inhalt, insbesondere von
Willenserklärungen sowie Nachrichten, die als Grundlage wirtschaftlich bedeutsamer Entscheidungen bestimmt sind, ist
nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.
Nach Abschluss dieses Vertrages wird der Kunde im System der emediagroup angelegt. Zur Durchführung des
Vertrages werden die im Auftragsformular vom Kunden erhobenen Daten gespeichert.
Der Inhalt der vertraglichen Leistung für die vom Kunden im Auftragsformular gewählte Produktvariante sowie die
Beschreibung der Aktivierungsvoraussetzungen und Spezifikationen ergibt sich im Einzelnen aus der emediagroup
SMS-Leistungsbeschreibung.
§3 Verfügbarkeit, Wartung und Störungsmanagement
Die Verfügbarkeit der Systeme von emediagroup beträgt jeweils 97 % im Jahresdurchschnitt.
Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich, werden diese mit einem Vorlauf von 2 Tagen angekündigt. Die
Wartungsarbeiten werden nicht in Peak-Zeiten, sondern in der Zeit von 3.00 bis 6.00 Uhr nachts durchgeführt.
Voraussehbare Wartungszeiten dürfen jahresdurchschnittlich einen Umfang von 5 Stunden pro Woche nicht
übersteigen. Voraussehbare Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
Sind unerwartete Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Systemfunktionalitäten erforderlich, wird dies dem
Kunde unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitgeteilt. Zu diesem Zweck und zur
Klärung aller technischen und organisatorischen Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses
Vertrages benennt der Kunde gegenüber der emediagroup eine Kontaktstelle, die jederzeit erreichbar ist.
Tritt eine Störung der Systeme auf, wird emediagroup nach Kenntnis von der Störung unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Stunde mit der Fehlerbehebung beginnen.
Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen aus Gründen erforderlich, die der Kundensphäre
entstammen, und ist dadurch das Funktionieren der Systeme gestört, werden diese Ausfallzeiten bei der Berechnung
der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ist der Ausfall vom Kunden zu vertreten, ist die
emediagroup berechtigt, die durch den Ausfall entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.
§4 Pflichten des Kunden
Neben seiner Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütungen bei Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, bei
der Nutzung der Vertragsleistungen der emediagroup die Rechtsordnung zu beachten. Der Kunde ist für den Inhalt
der von ihm an die emediagroup zur Weiterleitung übergebenen Nachrichten alleine verantwortlich. Er versichert,
dass der Versand von SMS-Nachrichten nur an Empfänger erfolgt, die mit dem Erhalt der Nachricht einverstanden
sind. Der Kunde versichert, dass er den Dienst ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen,
insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzt und über die insoweit gegebenenfalls erforderlichen
Einwilligungen seiner eigenen Kunden zur Übermittlung von Daten an oder über die emediagroup verfügt.
Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine
rechtswidrigen, insbesondere gegen Patent-, Marken-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter
verstoßenden, grob anstößigen, jugendgefährdenden, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder
verharmlosenden, den Krieg verherrlichenden, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung
werbenden, zu einer Straftat auffordernden oder ehrverletzende Äußerungen enthaltenden, oder strafbaren Inhalte zu
versenden; keine Informationen oder sonstige Inhalte zu verbreiten oder verbreiten zu lassen oder in Kenntnis des Inhalts auf
solche Inhalte hinzuweisen, die geeignet sind, die emediagroup oder andere für den Kunden als solche erkennbare
Vertragspartner der emediagroup verächtlich zu machen oder deren Ruf anderweitig zu schädigen;
keine Sicherheitsvorkehrungen des Systeme der emediagroup oder Dritter zu umgehen bzw. Dienstangebote
anderweitig missbräuchlich zu nutzen, dies zu versuchen oder Dritte bei derartigen Versuchen zu unterstützen;
keine Computerviren oder andere bösartige Software zu übertragen oder zur deren Übersendung aufzufordern;
keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Einrichtungen der
emediagroup, insbesondere durch Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der emediagroup - Server, oder an der Übertragung beteiligter Netze führen oder führen können;
Daten im Rahmen des Dienstangebots ausschließlich gemäß der festgelegten Spezifikationen zu übermitteln.
Der Kunde stellt die emediagroup von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß
des Kunden gegen seine vorstehenden Pflichten ergeben und hält sie insoweit schadlos.
Der Kunde hat Kennwörter oder sonstige Zugangsnummern, die ihn zur Nutzung des Dienstes berechtigen, sorgfältig
aufzubewahren und geheim zu halten, um Missbrauch zu vermeiden. Sobald er Anlass hat, einen Missbrauch des
Kennworts zu vermuten, ist es unverzüglich durch die emediagroup ändern zu lassen. Wird die vertragliche
Leistung unter Verwendung der geheimen Zugangsdaten von Dritten genutzt, treffen den Kunden die selben Pflichten,
wie bei eigener Nutzung. Das gilt insbesondere für die Zahlungspflicht. Die Verpflichtung entfällt in dem Umfang, wie
der Kunde diese Drittnutzung nicht zu vertreten hat.
Der Kunde ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige jeder Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw.
seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung verpflichtet.
§5 Änderungen technischer Parameter
Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung des Dienstes kann die emediagroup Änderungen und Modifikationen
an der Übergabe-Schnittstelle oder an der für die Abwicklung des Dienstes genutzten Infrastruktur in dem Umfang
durchführen, wie dies unter Berücksichtigung der berechtigten Kundeninteressen zumutbar ist. Voraussehbare
Änderungen und Umstellungen werden dem Kunden eine Woche im Voraus bekannt gegeben.
§6 Vertragsänderungen
emediagroup ist zu Änderungen ihrer vertraglichen Leistungen und vom Kunden zu zahlender Entgelte berechtigt,
soweit die Änderungen für den Kunden keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende
Änderungen wird der Kunde schriftlich informiert.
emediagroup ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer
Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben insbesondere
seitens der Gerichte oder der zuständigen Aufsichtsbehörden erforderlich ist. Einseitige Änderungen der Entgelte sind
auch bei Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich, Änderungen der Leistungen, wenn ein sonstiger
triftiger Grund gegeben ist. Die Änderungen müssen für den Kunden zumutbar sein.
Soweit die emediagroup von ihrem Änderungsrecht nach dem vorstehenden Absatz Gebrauch macht, kann der
Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
kündigen. Der Kunde wird auf die Änderungen und sein Kündigungsrecht hingewiesen. Die Änderung wird mit diesem
Hinweis an den Kunden wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach dem entsprechenden Hinweis.
Das Recht zu Vertragsänderungen nach den gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.
§7 Rechnungserstellung
emediagroup erstellt dem Kunden monatlich in Abhängigkeit von der gewählten Produktvariante eine Abrechnung
über die über das EMSC an die einzelnen GSM Netze übergebenen Einzelnachrichten nach näherer Maßgabe der in der
Preisliste festgelegten Preise und Spezifikation. Grundlage der Abrechnung sind die einzelnen Abrechnungsdaten
(CDRs), die in den emediagroup - eigenen Systemen für jede an ein GSM Netz übergebene SMS generiert werden.
Die Abrechnungsdaten werden je nach der im Auftragsformular gewählten Variante bis zu 60 Tagen nach
Rechnungsversand gespeichert. Nach Löschung der Daten ist die emediagroup von der Pflicht zur Vorlage dieser
Daten zum Nachweis der Richtigkeit der Entgeltabrechnung befreit. Einwendungen gegen eine Rechnung sind daher
nur bis zu 60 Tagen nach Rechnungsversand möglich. Die emediagroup wird hierauf nicht in jeder Rechnung
gesondert hinweisen.
Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig und werden nach Fälligkeit von der
emediagroup aufgrund der zu diesem Zweck vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung per Lastschrift vom
Bankkonto des Kunden eingezogen. Die Bereitstellung des Dienstes ist ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht
möglich.
Für Rücklastschriften mangels Deckung berechnen wir 30.- Euro, soweit vom Kunden zu vertreten. Die Möglichkeit der
Geltendmachung eines abweichenden Schadens bleibt unberührt.
Der Kunde kommt neben den gesetzlich geregelten Fällen auch durch Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
§8 Haftung
Für Vermögensschäden, die sich nicht als Folge einer Körper-, Gesundheits- oder Sachbeschädigung darstellen, und
die dem Kunden aufgrund einer Inanspruchnahme durch seine Endkunden entstehen haftet die emediagroup
gegenüber dem Kunden der Höhe nach in dem Umfang, wie der Kunde für diese Schäden ohne vertragliche
Haftungserweiterungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber seinen Endkunden haftet. Die
Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden durch die emediagroup vorsätzlich verursacht
wurde.
Im Übrigen haftet die emediagroup gegenüber dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer Körper-
oder Gesundheitsverletzung, für zugesicherte Eigenschaften sowie bei vorsätzlich oder von ihren gesetzlichen
Vertretern oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
unbegrenzt. Darüber hinaus haftet die emediagroup in den Fällen sonstiger grob fahrlässig verursachter Schäden,
des anfänglichen Unvermögens oder der zu vertretenden Unmöglichkeit oder des Verzugs der Leistung sowie der
schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise.
In diesen Fällen ist die Haftung der emediagroup auf solche typischen Schäden begrenzt, die für emediagroup
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
Im übrigen ist die Haftung der emediagroup für etwaige Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich
unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsschluss sowie positiver Vertragsverletzung- ausgeschlossen.
§9 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist
von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleib unberührt. Als Grund für eine fristlose Kündigung
kommt neben einer schwerwiegenden Vertragsverletzung insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen
die andere Vertragspartei oder dessen Ablehnung mangels Masse in Betracht.
Ist ein Verstoß des Kunden gegen eine dieser Pflichten gegeben, darf die emediagroup nach ihrer Wahl den
Zugang des Kunden zum EMSC vorübergehend sperren. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung nutzungsunabhängiger
Entgelte bleibt in diesem Falle unberührt. Die Sperrung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen
aufzuheben, nachdem die emediagroup Kenntnis davon erhalten hat, dass der Grund für die Sperrung entfallen ist.
§10 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie ein Jahr über dessen Beendigung
hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdenden Informationen, die als
vertraulich bezeichnet werden oder anderweitig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim
zuhalten und, sofern nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich, weder aufzuzeichnen noch an Dritte
weiterzugeben oder in anderer Weise außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten. Als Dritte gelten nicht die mit dem
jeweiligen Vertragspartner i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, soweit diese sich ihrerseits schriftlich zur
Vertraulichkeit verpflichtet haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für den Inhalt dieses Vertrages und die während
seiner Laufzeit getroffenen weiteren Vereinbarungen und Abreden.
Hiervon ausgenommen sind auf Nachweis die Informationen, die einer Vertragspartei bereits vor Beginn der
Vertragsverhandlung bekannt waren oder die von Dritten berechtigt als nicht vertraulich mitgeteilt werden;
welche die Parteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben;
die ohne Verschulden oder Zutun der Parteien öffentlich bekannt sind oder werden oder
die aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zulegen sind.
Im letztgenannten Fall ist die andere Vertragspartei unverzüglich vor der Offenlegung zu informieren. Weitergehende
gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.
emediagroup verpflichtet sich, keine SMS-Nummern, die in der emediagroup - Datenbank gespeichert worden
sind, an Dritte weiterzugeben oder selbst zu verwenden.
emediagroup darf dem Kunden nur über aktuelle Neuerungen des eigenen Dienstangebotes informieren.
Zusätzlich darf die emediagroup dem Kundem, der den Privatkundenzugang mit kostenlosem Startguthaben nutzt, maximal einmal pro Monat über Werbeangebote per SMS und E-Mail informieren.
Businesskunden sind hierbei nicht betroffen.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses.
Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss von UN-Kaufrecht.
Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. Die emediagroup ist
daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ausschließliche Gerichtsstände
bleiben unberührt.
Stand: 01.10.2007
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